AF4403 stehende Hochhaus neu massiv angeschnitten. Weder die Absicht der Erstellung einer Tramhaltestelle an jenem Standort noch die unter der Arkade beim Hochhaus verlaufende Fussgängerverbindung rechtfertigten das Anschneiden des Gebäudes durch Baulinien oder gar einen Gebäudeabbruch. Eine Tramhaltestelle könne im Übrigen auch ohne Baulinienverschiebung realisiert werden. Zum einen genüge der heutige Baulinienabstand den hierfür geltenden Massstäben. Für die Anlage einer Tramhaltestelle stehe aber auch die vor den Parzellen Kat.-Nrn. AF2429, AF2377, AF3888, AF3889 und AF3845 (Wehntalerstrasse 294, 296, 298, 308 und 310) liegende, ca. 10 m tiefe Strassenausbuchtung zur Verfügung.