R1S.2012.05110 Seite 3 4.1. Zur Begründung des Rekurses bringt der Rekurrent im Wesentlichen vor, es liege kein konkretes Projekt vor, welches die Linienführung einer künftigen neuen Tramlinie nach Affoltern darlege. Insbesondere sei noch offen, ob sie vom Bahnhof Oerlikon oder vom Milchbuck her in die Wehntalerstrasse führe. Durch die Rückversetzung der Baulinie im Bereich der rekurrentischen Grundstücke werde das auf der Parzelle Kat.-Nr. AF4403 stehende Hochhaus neu massiv angeschnitten.