D. Auf Gesuch vom 19. November 2012 hin wurde mit Verfügung vom 21. November 2012 ein zweiter Schriftenwechsel angesetzt. In der Replik vom 12. Dezember 2012 wiederholte der Rekurrent seinen auf Gutheissung des Rekurses lautenden Antrag. Mit Verfügung vom 14. Dezember 2012 wurde die Stadt Zürich zur Duplik eingeladen. In seiner Eingabe vom 8. Januar 2013 hielt der Stadtrat an seinen Anträgen fest. E. Am 24. Januar 2013 führte eine Delegation des Baurekursgerichts einen Augenschein auf dem Lokal durch. Auf die Parteivorbringen und das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit zur Urteilsfindung erforderlich, in den Erwägungen Bezug genommen.