Zur Begründung bringt sie vor, die Baudirektion scheine in ihrer Rekursantwort davon auszugehen, dass mit dem Abbruch erst ab 1. Juli 2015 begonnen werden müsse. Dementsprechend führe die Baudirektion in ihrer Rekursantwort aus, das Universitätsspital benötige nach dem auf Ende 2014 geplanten Abschluss der Bauarbeiten noch ca. sechs Monate Zeit für den Umzug und die vollständige Räumung des Bettenhausprovisoriums (act. 24, Ziff. 24).