4.1. Mit ihrer Replik stellte die Rekurrentin den zusätzlichen Eventualantrag, es sei das Bettenhausprovisorium sofort nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Bettenhaus Ost III, spätestens aber bis am 30. Juni 2015, vollständig abzubrechen und es sei die ursprüngliche Gestaltung des Spitalparks wieder vollständig herzustellen. Zur Begründung bringt sie vor, die Baudirektion scheine in ihrer Rekursantwort davon auszugehen, dass mit dem Abbruch erst ab 1. Juli 2015 begonnen werden müsse.