Die Gründe, weshalb insbesondere für den anstehenden Fensteraustausch, wofür wegen asbesthaltiger Bauteile Unterdruckzonen eingerichtet werden müssen, jeweils zwei Geschosse geräumt werden müssen, hat die Baudirektion plausibel dargelegt. Das gewählte, etappierte Bauprogramm und die notwendige Bauzeit sind sachlich begründet. Ausserdem ist der Bauherrschaft mit Blick auf die spitalspezifischen, betrieblichen Bedürfnisse eine gewisse planerische Freiheit einzuräumen. Da die Bauarbeiten bereits im Januar 2014 aufgenommen wurden, erübrigt es sich im heutigen Zeitpunkt ohnehin, auf die von der Rekurrentin in Frage gestellte Bauplanung noch weiter einzugehen.