R1S.2013.05114 Seite 8 ken ist, dass in den Projektplänen mit Rot (Neu) und Gelb (Abbruch) auch Veränderungen der inneren Raumaufteilung eingezeichnet sind, die offensichtlich nicht Gegenstand der vorliegend angefochtenen Baubewilligung sind, sondern schon im Rahmen des abgeschlossenen Umbaus ausgeführt wurden.