3.5.2. Den öffentlichen, denkmalpflegerischen Interessen sind die gewichtigen, ebenfalls öffentlichen Interessen der Bauherrschaft bzw. des Universitätsspitals an der verlängerten Nutzung des Bettenhausprovisoriums gegenüber zu stellen. Soweit die Rekurrentin Art und Umfang der im Bettenhaus Ost III geplanten baulichen Massnahmen bestreitet, kann auf die zutreffenden Ausführungen der Rekursgegnerschaft verwiesen werden. Zu bemer-