Das Bettenhausprovisorium besteht seit rund zehn Jahren. Damit aufsummiert ändert die einmalige Verlängerung um maximal ca. 15 Monate nichts Erhebliches an der Schwere des Eingriffs in die Schutzobjekte. Besondere Gründe, weshalb der ursprüngliche Zustand gerade jetzt wieder hergestellt werden muss, liegen nicht vor.