Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass der Schutzzweck grundsätzlich ohne zeitlichen Unterbruch erfüllt wird. Je länger das Bettenhausprovisorium besteht, desto mehr verlieren die Argumente der Befristung und der Reversibilität an Gewicht bzw. desto schwerwiegender ist der Eingriff in die Schutzobjekte zu werten und desto bedeutender müssen die Interessen sein, die dies rechtfertigen. Dem ist bei der Verlängerung der befristeten Baubewilligung dadurch Rechnung zu tragen, dass bei der Interessenabwägung das Ausmass des Eingriffs über die gesamte Bestandesdauer beurteilt und den Interessen gegenübergestellt wird, mit denen der Eingriff über die Zeit begründet wurde.