3.5.1. Der hohe Stellenwert der vorliegend betroffenen Schutzobjekte ist unbestritten und muss hier nicht weiter ausgeführt werden. Zu prüfen ist zunächst, inwiefern die Fristverlängerung für den Rückbau des Provisoriums zu einer weitergehenden Beeinträchtigung der Schutzobjekte führt und welches Interesse an einer sofortigen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes besteht.