R1S.2013.05114 Seite 5 ligt worden sei, noch nicht vollständig abgeschlossen. Im Zentrum stehe die Erneuerung der Fenster, auf deren Ersatz man bei der Totalsanierung aus Gründen des Denkmalschutzes habe verzichten müssen. Die sanierten Originalfenster hätten sich im Nachhinein als untauglich erwiesen; die mangelhaften und nicht mehr wetterdichten Fenster müssten dringend ersetzt werden. Die Missstände hätten dazu geführt, dass die kantonale Denkmalpflege dem Ersatz der Fenster zugestimmt habe.