Im Vergleich zur bisherigen Bestandesdauer von rund 10 Jahren sei die Verlängerung um 15 Monate eher untergeordnet. Demgegenüber seien die Ausführungen der Bauherrschaft zu den geplanten Arbeiten glaubhaft. Die Interessen des Denkmalschutzes würden die Interessen der Bauherrschaft an der Ausführung der Sanierungsarbeiten in Bettenhaus Ost III nicht überwiegen. 3.3. Die Baudirektion erklärt, aufgrund der Erfahrungen aus dem Betrieb des in den Jahren 2004-2007 totalsanierten Bettenhauses Ost III habe sich gezeigt, dass gewisse bauliche Anpassungen nötig seien. Mithin sei die Sanierung der Bettenhäuser Ost I-III, für die das Bettenhausprovisorium bewil-