3.2. Die Vorinstanz führt aus, die baulich umfangreichste Arbeit betreffe den Ersatz der Fenster, der wegen des asbesthaltigen Anschlagkittes mit einer Asbestsanierung unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen einhergehen müsse. Es sei ihr ein grosses Anliegen, dass der Park nicht mit Bauten überstellt werde und von solchen frei bleibe. Durch die bewilligte Verlängerung des Bestandes des Provisoriums erfolge kein neuer materieller Eingriff in den inventarisierten Spitalpark. Im Vergleich zur bisherigen Bestandesdauer von rund 10 Jahren sei die Verlängerung um 15 Monate eher untergeordnet.