Der Eingriff in das Erscheinungsbild der Gartenanlage und der geschützten Gebäude daure schon übermässig lange an. Bei der Interessenabwägung sei zu berücksichtigen, dass die Bauherrschaft bzw. die Spitalleitung sowohl in der Vergangenheit als auch beim anstehenden Projekt unverständliche und fragwürdige Planungsentscheide getroffen habe, die zu einer Verzögerung von drei bis vier Jahren geführt hätten. Schliesslich vermutet die Rekurrentin, dass das Bettenhausprovisorium auch noch für andere Zwecke, als sie in der Baubewilligung vorgesehen seien, genutzt werden soll.