3.1. Die Rekurrentin bringt zur Begründung des Rekurses zusammengefasst vor, das Bettenhausprovisorium stehe in der denkmalgeschützten Parkanlage und in unmittelbarer Nähe der ebenfalls denkmalgeschützten Bettenhäuser Ost und West. Sie weist auf die hohe denkmalpflegerische Bedeutung des Spitals und der Gartenanlage hin. Das Provisorium stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Schutzobjekte dar, weshalb die entsprechende Baubewilligung nur zweckgebunden und befristet erteilt worden sei. Ihre Recherchen hätten ergeben, dass die baulichen Anpassungen, mit welchen die Verlängerung des Provisoriums begründet werde, mehrheitlich bereits abgeschlossen seien.