Demnach hätte das Bettenhausprovisorium im Frühling 2014 abgebrochen werden müssen. Am 16. Juli 2013 ersuchte die Bauherrschaft indes um die mit vorliegend angefochtenem Beschluss bewilligte Fristverlängerung für den Rückbau des Provisoriums bis Mitte 2015, weil im Bettenhaus Ost III weitere bauliche Massnahmen nötig geworden seien, unter anderem der Ersatz der Fenster, verbunden mit einer Asbestsanierung (asbesthaltige Anschlagkitte der Fenster).