1. Die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz (ZVH) ist aufgrund des Verbandsbeschwerderechtes zur Rekurserhebung legitimiert (§ 338a Abs. 2 Planungs- und Baugesetz [PBG]). Da die übrigen Prozessvoraussetzungen ebenfalls erfüllt sind, ist auf den Rekurs grundsätzlich einzutreten. Soweit dies bei einzelnen Rügen nicht zutrifft, wird es im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darzulegen sein. 2. Das Baugrundstück Kat.-Nr. FL3298 liegt teils in der Freihaltezone F gemäss Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO), teils ist es gemäss geltender BZO nicht zoniert (Zonierung nach Bauordnung 1963). Es ist