B. Gegen diesen Entscheid erhob die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz (ZVH) mit Eingabe vom 8. November 2013 fristgerecht Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich und beantragte die Aufhebung des Entscheides unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Rekursgegnerin. C. Mit Verfügung vom 12. November 2013 wurde der Rekurseingang vorgemerkt und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. D. Mit Eingabe vom 18. November 2013 ersuchte die Baudirektion um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung des Rekurses bezüglich der baurechtlichen Bewilligung für den Umbau des Bettenhauses Ost.