Vorliegend seien zwar die Immissionsgrenzwerte der ES IV eingehalten. Hingegen wären die Immissionsgrenzwerte für Strassenlärm der ES III in der Nacht deutlich überschritten, jene der ES II sogar am Tag und in der Nacht. Zu berücksichtigen sei insbesondere, dass die Asylsuchenden aufgrund von Zukunftsängsten, traumatischen Erlebnissen in der Vergangenheit, ethnischen, kulturellen und religiösen Konflikten sowie angesichts enger Platzverhältnisse in besonderem Masse des Schutzes vor übermässigen Immissionen bedürften.