Das projektierte Bundesverfahrenszentrum für Asyl soll der Abwicklung der beschleunigten Asylverfahren gemäss dem seit 1. Oktober 2016 in Kraft stehenden revidierten Asylgesetz dienen (Art. 24 Abs. 1 Asylgesetz [AsylG]). Es soll neben Büroräumen die Infrastruktur für die Betreuung, Unterbringung und Versorgung von maximal 360 Asylsuchenden enthalten. Die individuelle Höchstdauer des Aufenthaltes eines Asylsuchenden in einem Zentrum des Bundes beträgt 140 Tage (Art. 24 Abs. 4 AsylG).