Bauarbeiten verursachten Schäden (BRKE II Nr. 0028/2008 = BEZ 2009 Nr. 61). Wie die Vorinstanz zu Recht einwendet, lassen sich diese Ansprüche im jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Die Zusprechung einer zusätzlichen Entschädigung fällt im konkreten Streitverfahren mithin ausser Betracht. Steht aber wie vorliegend ausser Frage, dass ein Eingriff in die Substanz des Nachbargrundstücks für die Realisierung des Projekts unumgänglich ist (Abgrabungen, Entfernung der Hecke usw.), drängt sich zumindest die Verpflichtung zu einem Naturalersatz auf.