BRGE I Nr. 0054/2014 vom 25. April 2014 in BEZ 2016 Nr. 40 Dem vorliegenden Streitfall lag die rechtskräftig bewilligte Erstellung eines teilweise bis an die Grenze des Nachbargrundstücks reichenden Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage zu Grunde. Mit dem angefochtenen Beschluss erteilte die Baubehörde dem privaten Rekursgegner die Bewilligung zur Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks gegen Entrichtung einer Entschädigung. Aus den Erwägungen: