Auch über den K-Weg ist das Rekursgrundstück für Behinderte mithin selbständig kaum erreichbar und für solche Personen als Wohnort daher weitgehend ungeeignet. Das Rekursgrundstück ist aufgrund seiner topografischen Einbettung im Wesentlichen nur für (Mobilitäts-)Behinderte erreichbar, die zur Lenkung eines Motorfahrzeugs in der Lage sind. Wo dies nicht zutrifft, sind sie auf die Hilfe diesbezüglicher Transportdienste angewiesen. Die für motorisierte Behinderte oder Behindertentransporte notwendigen verbreiterten Abstellplatzflächen in der Nähe der Aufzüge, welche die nach Ziff.