4.7 Letzteres kann jedoch dahingestellt bleiben. Selbst wenn der K-Weg ganzjährig uneingeschränkt benützbar wäre, stellte er keine wirklich taugliche Alternativerschliessung dar. Mobilitätsbehinderte könnten über diesen Weg – unter aufgrund des Belages erschwerten Bedingungen – zwar das ab dem Kraftwerk H nach Osten hin flache Teilstück der W-Strasse erreichen, sähen sich jedoch in der Folge mit dem bei der Einmündung dieser Verkehrsanlage in die V-Strasse gegebenen Gefälle konfrontiert, weshalb die bei jener Einmündung befindliche Bushaltestelle W für sie kaum erreichbar wäre. Auf ebenem Gelände könnte sie via die W-Insel und den F-Weg zur Bushaltestelle T gelangen.