4.6 Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die Vertreter der genannten Behindertenorganisationen bei ihrer Beurteilung davon ausgingen, dass das Rekursgrundstück dank des talwärts an diesem vorbeiführenden, mehr oder weniger eben verlaufenden K-Wegs über eine für Behinderte ganzjährig benützbare alternative Erschliessung verfügt. Diese Einschätzung erfolgte im Wissen darum, dass dieser Weg über keinen festen Belag verfügt, sondern lediglich chaussiert ist. Dies erstaunt insofern etwas, als eine Chaussierung nach Tabelle 7 der SIA Norm 500 für Behinderte, jedenfalls solche, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nur «beschränkt geeignet» ist.