sind. Solche würden, weil eben schon die W-Strasse nicht «behindertentauglich» ist, nicht weiterhelfen. Insofern ist nachvollziehbar, dass die Vertreter der Behindertenkonferenz Kanton Zürich sowie der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen anlässlich der Sitzung vom 16. November 2011 zum Schluss kamen, dass Massnahmen für eine behindertengerechte Erschliessung ab der W-Strasse nicht «zielführend» und daher unverhältnismässig seien.