nicht mehr als 6 Prozent zu überwinden sind. Nach Ziffer 9.4.1 in Verbindung mit Ziffer 1.2 der Norm SIA 500 ist «im begründeten Einzelfall» ein Gefälle bis max. 12 Prozent «bedingt zulässig». Hierbei ist nachzuweisen, dass die bestehenden Gegebenheiten die Erfüllung der Regelvorgabe verunmöglichen oder einen unverhältnismässigen Aufwand erfordern. Dies könne «insbesondere durch bestehende Bausubstanz oder Topografie gegeben sein».