BRGE I Nr. 0054/2013 vom 15. März 2013 in BEZ 2013 Nr. 14 Vorliegend hatte die Vorinstanz die Baubewilligung für eine sieben Mehrfamilienhäuser mit je mehr als acht Wohnungen umfassende Arealüberbauung mit der Begründung verweigert, die grundstücksinternen Gebäudezugänge seien nicht behindertengerecht ausgestaltetet. Aus den Erwägungen: