Die Rekurrentin als Käuferin hat insoweit bereits die angemessene Gegenleistung für ein unbelastetes oder saniertes Grundstück erbracht, so dass sie, wenn sich das Grundstück nachmals als belastet erweist und saniert wird, ohne dass sie selbst an den Sanierungskosten beteiligt würde, entgegen der vorstehend erörterten Konstellation im Endeffekt keinen wirtschaftlichen Vorteil erzielt. Im Gegenteil würde sich nach Leistung eines marktgerechten Kaufpreises - und damit wirtschaftlich "neutraler" ursprünglicher Transaktion - eine zusätzliche Inanspruchnahme im Rahmen der altlastenrechtlichen Kostenbeteiligung für die Rekurrentin als Schaden darstel-