Geht man von der Konstellation eines untersetzten Kaufpreises aus, so liegt der wirtschaftliche Vorteil in der Differenz von Kaufpreis und nach durchgeführter Sanierung bestehendem Marktwert des Grundstücks. Dieser Vorteil rechtfertigt es, den Standortinhaber bis maximal in Höhe der genannten Differenz an den Sanierungskosten zu beteiligen, da erst dadurch die von ihm erbrachte kumulierte Gegenleistung dem Marktwert eines unbelasteten oder sanierten Grundstücks entspricht. Würde dagegen die Sanierung ausschliesslich durch Dritte finanziert, so wäre der Standortinhaber im Endeffekt Eigentümer eines Grundstücks mit entsprechendem Marktwert, ohne dass er dafür eine andere Gegenleistung