Gleiches lässt sich - auf entsprechend höherem Niveau - auch der Tabelle, die alle Handänderungen einbezieht, entnehmen, wo dem seitens der Vorinstanz genannten Wert von Fr. 6'410.-- im Jahr 2014 beispielsweise ein solcher von Fr. 4'820.-- im Jahr 2013 und von Fr. 5'740.-- im Jahr 2017 gegenüberstehen. Berücksichtigt man weiter, dass es sich bei den genannten Werten um Medianwerte handelt, welche die für die Preisbildung oftmals entscheidende Mikrolage nicht abbilden können, so ist - in Übereinstimmung mit der Vorinstanz - davon auszugehen, dass zwar möglicherweise ein durchaus vorteilhafter Kaufpreis ausgehandelt wurde, belastbare