vgl. aber auch den Umstand, dass BGE 144 II 332, nicht publizierte E. 7.1, auf BGr 1C_515/2015 als Fall betreffend Erben verweist). Soweit demgegenüber Konstellationen zu beurteilen waren, in denen der nachmalige Standortinhaber das Grundstück durch Kauf erworben hatte, kam - trotz Verwendung der allgemeinen theoretischen Formeln - dem Kaufpreis regelmässig entscheidende Bedeutung zu und dies nicht isoliert im Sinne der Begründung lediglich einer bestimmten zusätzlichen Erhö-