Indessen stellt sich die Frage, ob allein aus diesem Grund unbesehen von einem wirtschaftlichen Vorteil des Standortinhabers ausgegangen werden kann. Das Grundproblem stellt sich wie folgt dar: Erwirbt ein Standortinhaber aufgrund eines Kaufvertrags ein Grundstück, das sich später als belastet erweist, und hat er dabei einen Kaufpreis bezahlt, wie er für ein unbelastetes Grundstück angemessen gewesen wäre, so dass sich die Belastung auf den Kaufpreis nicht ausgewirkt hat, so besteht wirtschaftlich betrachtet der Gegenwert seiner Leistung (Kaufpreis) in einem unbelasteten Grundstück.