5.3.1 Was zunächst das zwischen den Parteien umstrittene Verständnis von BGE 139 II 106 anbelangt, so erweist sich die rekurrentische Lesart als zutreffend: Den vorstehend zitierten Passagen des genannten Entscheids lässt sich entnehmen, dass bei Fehlen der im Einzelnen aufgeführten weiteren Umstände ein Kostenanteil von 10 % deutlich unterschritten werden müsste oder auf