Die Vorinstanz entgegnet in der Duplik ergänzend, der untersetzte Kaufpreis sei nicht konstruiert, sondern statistisch gesehen ausgewiesen. Aus dem Verweis auf die Marktverhältnisse könne die Rekurrentin nichts herleiten, weil der Markt auch die Preise für belastete Grundstücke reguliere. Wie der Preis vorliegend reguliert wurde, entziehe sich der Kenntnis des AWEL, so dass die behauptete Relation vom Medianpreis zum Sanierungspreis rein theoretischer Natur und ohne Relevanz für die Kostenauflage sei. Hinzu komme, dass die Sanierungskosten im Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt gewesen und allenfalls dazumal höher geschätzt worden seien.