Berücksichtigung des Neubaus die Wertsteigerung ein Vielfaches betrage. 5.1.3 In der Replik bringt die Rekurrentin ergänzend vor, das AWEL versuche zu Unrecht einen untersetzten Kaufpreis zu konstruieren. Wenn sodann der Quadratmeterpreis tief gewesen sein sollte (was bestritten werde), lasse sich damit noch immer kein Kausalzusammenhang mit der heute bekannten Schadstoffbelastung herstellen: Unter Zugrundelegung des von der Vorinstanz genannten Medians ergäbe sich eine Differenz von Fr. 2,5 Mio., obwohl die Kosten der Beseitigung ca. Fr. 0,5 Mio. betragen würden.