R1S.2021.05133 Seite 20 652 m2 Bauland in der Wohnzone W4 (bzw. im Zeitpunkt des Grundstückkaufs wohl noch W3) etwa jenen Preis bezahlt habe, der im selben Stadtquartier […] zur damaligen Zeit für einzelne Doppeleinfamilienhäuser (pro Haushälfte) mit wesentlich geringeren Grundstücksflächen und tieferen Ausnützungsziffern bezahlt worden sei. Gemäss den Angaben der Abteilung Statistik der Stadt X sei der Median der Quadratmeterpreise für die Wohnzone W3 im Gebiet Y (den die Vorinstanz anhand der referenzierten Tabelle mit Fr. 6'410.-- beziffert) denn auch stets wesentlich über dem von der Rekurrentin bezahlten Preis gelegen.