Schliesslich seien zwischenzeitlich auf der ChloroNet-Plattform die Standortabgrenzungs- bzw. -eintragungskri- terien festgelegt worden. Gestützt auf die entsprechende Publikation würden die im Rahmen der Porenluftmessungen ermittelten Konzentrationswerte einen Eintrag in den KbS als belasteter Betriebsstandort rechtfertigen.