10.39 [Beilage 4]). Bei dieser Sachlage kann im Sinne einer antizipierten Beweiswürdigung auf die von der Rekurrentin als Beweisofferte R1S.2021.05133 Seite 16 genannte Zeugenbefragung von UN verzichtet werden (was im Übrigen - im Lichte des in E. 4.2.3 Ausgeführten - in gleicher Weise auch für die Zeugenbefragung von UN zum Gegenstand der Angaben der Verkäuferin gilt).