der grundsätzlich anerkannten Berücksichtigung eines liquiden zivilrechtlichen Innenverhältnisses im Rahmen der Kostenverteilung (vgl. Pierre Tschannen, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, 2. Aufl., Hrsg. Vereinigung für Umweltrecht/Helen Keller, Zürich 1998 ff., Art. 32d Rz. 31) vorliegend keine gesonderte Bedeutung zukäme, da sie sich mit der Frage der Berücksichtigung der Belastung im Rahmen der Preisfindung überschneidet