[Absatz] Sollten wider Erwarten Altlasten (Abfall) im Sinne des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Zürich, respektive nach der Umweltschutzgesetzgebung hervortreten, verpflichtet sich der Verkäufer für die mit der Beseitigung solcher Altlasten entstehenden Kosten alleine aufzukommen."