4.2.3 An dieser Einschätzung vermögen sodann die seitens der Rekurrentin angeführten Erkundigungen bei der Verkäuferin und die von dieser abgegebene Zusicherung nichts zu ändern. Im Kaufvertrag (act. 5.4) wird insoweit in Ziff. V.1 unter dem Titel "Gewährleistung / Altlasten" unter anderem Folgendes festgehalten: "Nach Einsicht durch den Käufer in den Kataster der belasteten Standorte und Altlastenverdachtsflächen-Kataster (Stand 30.05.2014) des GIS-Zentrum, S.-Strasse 14 in X, kann festgestellt werden, dass sich das Kaufobjekt nicht darin befindet.