R1S.2021.05133 Seite 11 nichts herleiten. Ein fehlender Katastereintrag führe nicht per se zum Gelingen des Sorgfaltsbeweises, zumal sich die Frage der Kenntnis einer möglichen Belastung fast immer bei im Erwerbszeitpunkt nicht eingetragenen Grundstücken stellen dürfte, da ein KbS-Eintrag einer Befreiung von vornherein entgegenstünde. Unzutreffend sei, dass das AWEL keine mögliche Belastung erkannt habe, andernfalls keine Untersuchungen angeordnet worden wären. Die Belastungssituation sei aber lange mit Unklarheiten bezüglich Ursache, Ausmass und Ausdehnung verbunden gewesen;