Dem Vorwurf, wonach das AWEL nicht die nötigen Auskünfte erteilt habe, sei entgegenzuhalten, dass bei Erkundigung danach, ob ein Kataster- Eintrag bestehe, die entsprechende Auskunft ("ja/nein") erteilt werde. Auskunft darüber, ob allenfalls bereits Untersuchungen vorgenommen worden seien und ein Katastereintrag drohe, könnten - wenn dies nicht spezifisch verlangt werde - jedoch nicht erteilt werden, da dafür Nachforschungen erforderlich wären, zu denen nur bei entsprechender Nachfrage Anlass bestehe. Dass die Rekurrentin generell solche Informationen angefragt und diese nicht erhalten habe, scheine äusserst zweifelhaft und werde bestritten.