dies gelte unabhängig davon, ob es sich um eine eigentliche Werkstatt oder um ein Pneuhaus handle, würden doch CKW zum Reinigen und Entfetten eingesetzt (wobei die Vorinstanz in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden Chlorierte Kohlenwasserstoffe [CKW], Stoffeigenschaften, von Mai 2008, aktualisierte Version September 2009 [im Folgenden: ChloroNet Leitfaden] verweist). Das Pneuhaus und die dafür eingerichteten Garagenräumlichkeiten seien im Zeitpunkt des Grundstückerwerbs noch vorhanden und für die Rekurrentin erkennbar gewesen, weshalb diese mit der Möglichkeit einer Belastung habe rechnen müssen.