Es könne seit Längerem als allgemein bekannt gelten, dass Betriebe im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen ("allgemeines Autogewerbe") umweltgefährdende Stoffe verwenden würden; dies gelte unabhängig davon, ob es sich um eine eigentliche Werkstatt oder um ein Pneuhaus handle, würden doch CKW zum Reinigen und Entfetten eingesetzt (wobei die Vorinstanz in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden Chlorierte Kohlenwasserstoffe [CKW], Stoffeigenschaften, von Mai 2008, aktualisierte Version September 2009 [im Folgenden: ChloroNet Leitfaden] verweist).