R1S.2021.05133 Seite 5 ist. Anschliessend betrieb die E AG (welche später von der D AG übernommen wurde) bis 1975 ein Pneuhaus und in der Folge bis 1977 ein unbekannter Nutzer eine Garage. Von 1977 bis 1979 diente das Grundstück der - mittlerweile liquidierten - F AG als Betriebsstandort einer Autogarage. Seit 1979 betreibt die B AG auf dem Grundstück ein Pneuhaus.