E. Mit Replik vom 16. Dezember 2021 und Duplik vom 20. Januar 2022 (unter Verweis auf den Mitbericht des AWEL vom 18. Januar 2022) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. Die Mitbeteiligten liessen sich nicht vernehmen. F. Auf die Vorbringen der Parteien wird, soweit zur Entscheidbegründung erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen Bezug genommen. Es kommt in Betracht: