Im Rahmen eines 1957 erstellten Einfamilienhauses wurde der Stadt X zwecks späteren Teilausbaus der L.-Strasse vorsorglich Land abgetreten. Die Verträge wurden unter Verrechnung von Abtretungsentschädigungen und Beiträgen vollzogen. Der fragliche Landstreifen war bis zur rekursgegenständlichen Quartierplanung der öffentlichen L.-Strasse zugewiesen. Für Fahrbahn oder Trottoir wurde er indes nie genutzt, zumal der im Jahr 1957 angedachte Ausbau der L.-Strasse nie in der beabsichtigten Form realisiert wurde. Auf der fraglichen Fläche sind bis heute fünf – öffentliche – Fahrzeugabstellplätze angeordnet.